AGB - OD Solutions GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der OD Solutions GmbH, Mittelweg 161, 20148 Hamburg, vertreten durch Tim-Oliver Otte
1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Erbringen der Dienste durch OD Solutions GmbH an den Kunden. Sie gelten für alle Verträge, die OD Solutions GmbH mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
1.2 Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen.
1.3 OD Solutions GmbH erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter der Zugrundelegung dieser AGB. Abweichende AGB des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn OD Solutions GmbH hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung von OD Solutions GmbH notwendig. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Zustimmung von OD Solutions GmbH aus.
2. Gegenstand der Leistungen und Erfüllung
2.1 Für den Gegenstand der Leistung seitens OD Solutions GmbH gilt folgendes:
OD Solutions GmbH betreut die Kunden insbesondere in ihren Recruitingprozessen, bei ihrer Positionierung, der Zielgruppenrecherche, der Erstellung von Stellenanzeigen, beim Design und den Werbetexten, der Nutzung von Social Media Netzwerken und organisch und über Werbeanzeigen sowie dem Bereich Vertrieb. OD Solutions GmbH setzt für ihre Kunden geplante Vorhaben in den o.g. Bereichen um. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich des Recruitings. OD Solutions GmbH übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart wurde. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Vereinbarung von OD Solutions GmbH aus.
2.2 OD Solutions GmbH ist verpflichtet seine Dienstleistung sorgfaltsgemäß zu erbringen. OD Solutions GmbH ist berechtigt Unterstützung Dritter einzuholen.
2.3 OD Solutions GmbH steht ein Leistungsbestimmungsrecht bzgl. der Art und Weise der Leistungserbringung nach § 315 BGB zu.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande.
3.2 Der Vertrag zwischen OD Solutions GmbH und dem Kunden kann entweder schriftlich, fernmündlich (Telefon, Videochat, etc.) oder mündlich erfolgen.
3.3 Die vertraglichen Inhalte werden dem Auftraggeber nach Vereinbarung mittels einer Auftragsbestätigung übersandt. Diese Auftragsbestätigung gilt als verbindliche Grundlage der Zusammenarbeit und wird von beiden Parteien als einvernehmlicher Vertrag anerkannt.
4. Mitwirkungspflicht / Abnahmepflicht des Kunden
4.1 Zur Einhaltung seiner Leistungspflichten ist OD Solutions GmbH auf Unterstützung des Kunden angewiesen. Der Kunde ist verpflichtet bei der Leistungserbringung seitens OD Solutions GmbH mitzuwirken, indem er seinen Mitwirkungspflichten im vollen Umfang und fristgerecht nachgeht. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung eines festen Ansprechpartners sowie gegebenenfalls externer Ansprechpartner, wie der zuständigen Webseitenagentur. Zudem stellt der Kunde alle erforderlichen Informationen und Materialien, wie Logo, Corporate Identity (CI) und Bildmaterialien, zum von OD Solutions GmbH geforderten Zeitpunkt zur Verfügung.
4.2 Erfolgen die Mitwirkungshandlung bzw. die Unterstützungshandlung des Kunden nicht, hat es keine Auswirkung auf die Vergütungspflicht des Kunden, siehe 7.7-7.8.
4.3 Sollten während des Aufbauprozesses erforderliche Informationen oder Zugänge seitens des Kunden nicht vorliegen, wird der entsprechende Bereich zunächst auf Grundlage bewährter Erfahrungswerte von OD Solutions GmbH umgesetzt. Nachträglich bereitgestellte Informationen können, sofern vom Kunden gewünscht, entsprechend angepasst werden.
4.4 OD Solutions GmbH stellt pro erbrachter Dienstleistung maximal drei Feedbackrunden bzw. Änderungsschleifen zur Verfügung. Innerhalb dieser Runden können Korrekturen, Anpassungen und Bug-Fixes gemäß den ursprünglichen Anforderungen vorgenommen werden. Änderungen, die über diese drei Feedbackrunden hinausgehen oder zusätzliche Überarbeitungen erfordern, werden mit 90 € pro Stunde abgerechnet.
4.5 Für Webseitenprojekte gelten hinsichtlich des Mehraufwands die in der Auftragsbestätigung festgelegten Zusatzkosten. Anpassungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.
4.6 Im Verlauf des Projekts kann es erforderlich werden, externe Hard- und/oder Software-Produkte zu integrieren, was zu einer Abhängigkeit von Drittanbietern führen kann. In solchen Fällen informieren wir Sie frühzeitig über die Notwendigkeit einer Anbindung und klären alle relevanten Details. Nach Absprache übernehmen wir den Kauf der entsprechenden Produkte sowie das Anlegen von Nutzerkonten und führen diese Schritte gegebenenfalls in Ihrem Namen durch, um den reibungslosen Fortgang des Projekts zu gewährleisten.
4.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt OD Solutions GmbH grundsätzlich alle ihre Leistungen nach dem Dienstvertragsrecht.
4.8 Sollte ausnahmsweise eine vereinbarte Leistung seitens OD Solutions GmbH dem Werkvertragsrecht unterliegen, so gilt folgendes:
4.8.1 OD Solutions GmbH ist berechtigt vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
4.8.2 Der Kunde ist verpflichtet die (Teil-)Leistung zu überprüfen und auf Mängel zu untersuchen und OD Solutions GmbH mitzuteilen. Die OD Solutions GmbH wird die Mängel anschließend beheben.
4.8.3 Nach erfolgter Überprüfung ist die Abnahme durch den Kunden unverzüglich zu erklären. Erfolgt die Abnahme nicht unverzüglich, so gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb von 7 Tagen die Mängel/Verbesserungswünsche nicht schriftlich mitteilt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Kunde. OD Solutions GmbH ist ferner berechtigt den Kunden mit Setzung der Frist von 7 Tagen zur Abnahme aufzufordern.
4.8.4 Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. In diesem Falle ist der Kunde vorleistungsverpflichtet.
4.8.5 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
5. Empfehlungsmanagement und Marketingkampagnen
5.1 Das Empfehlungsmanagement der OD Solutions GmbH basiert auf den umfangreichen Erfahrungen und Kenntnissen, die im Laufe der Geschäftstätigkeit gesammelt wurden. Diese Erfahrungen und Kenntnisse fließen in den Aufbau sämtlicher Dienstleistungen ein, um den höchsten Qualitätsstandard zu gewährleisten.
5.2 Die Gestaltung und Durchführung von gebrandeten oder anonymen Marketingkampagnen liegt in der alleinigen Verantwortung der Marketingabteilung der OD Solutions GmbH. Die finale Entscheidung über den Aufbau und die Gestaltung dieser Kampagnen wird von der Marketingabteilung getroffen, um sicherzustellen, dass sie den strategischen Zielen und Qualitätsansprüchen der OD Solutions GmbH entsprechen.
5.3 Abweichungen von diesen Bestimmungen sind nur möglich, wenn sie vertraglich gesondert vereinbart wurden. Solche Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden, um gültig zu sein.
5.4 Die OD Solutions GmbH behält sich das Recht vor, Anpassungen und Änderungen an den Marketingkampagnen vorzunehmen, sofern dies im besten Interesse des Unternehmens liegt und keine vertraglichen Vereinbarungen verletzt.
6. Aufbewahrung von Foto- und Videomaterialien
6.1 Die OD Solutions GmbH verpflichtet sich, alle im Rahmen eines Shootings angefertigten Foto- und Videomaterialien für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum des Shootings aufzubewahren.
6.2 Während dieser Aufbewahrungsfrist können Kunden eine Kopie des Foto- und Videomaterials anfordern. Diese Anforderung muss schriftlich erfolgen und kann zusätzliche Gebühren gemäß den aktuellen Preisen der OD Solutions GmbH zur Folge haben.
6.3 Nach Ablauf der 12-monatigen Aufbewahrungsfrist behält sich die OD Solutions GmbH das Recht vor, die Foto- und Videomaterialien zu löschen oder zu archivieren. Eine weitere Speicherung oder Bereitstellung der Materialien nach dieser Frist erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und kann ebenfalls zusätzliche Kosten verursachen.
6.4 Die OD Solutions GmbH haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Foto- und Videomaterialien nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, es sei denn, es wurde schriftlich eine längere Aufbewahrungsdauer vereinbart.
7. Nutzungsrechte und Urheberrecht
7.1 Alle in Verbindung mit den Dienstleistungen von OD Solutions GmbH stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen (an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken), verbleiben bei OD Solutions GmbH. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit erforderlich sind. Das Anbieten, Weitergeben an Dritte oder die Nutzung im gewerblichen Kontext der vermittelten Inhalte oder der zur Verfügung gestellten Strategien, Vorlagen und Konzepte ist verboten. Hat der Kunde vor, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Inhalten einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von OD Solutions GmbH. Ferner ist die Vervielfältigung der Inhalte untersagt.
7.2 Nach Beendigung des Vertrags gelten folgende Offboarding-Regelungen: META Kampagnen und zugehörig erstellte Medien, die im Rahmen der Dienstleistung erstellt wurden, bleiben Eigentum von OD Solutions GmbH und stehen dem Kunden nur während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Der Zugriff auf den zugehörigen Google-Drive-Ordner wird mit Auslaufen der Vertragslaufzeit entzogen, ebenso wie alle weiteren bereitgestellten Zugänge.
7.2 Verstöße gegen 12.1 werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.
8. Eigentum und Nutzung der Bewerberkontaktdaten
8.1 Sämtliche im Rahmen der Bewerbungsverfahren erfassten Kontaktdaten und personenbezogenen Informationen der Bewerber sind alleiniges Eigentum der OD Solutions GmbH.
8.2 Kanzleien und andere externe Partner, die mit der OD Solutions GmbH zusammenarbeiten, erhalten nur während der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit Zugang zu den Bewerberkontaktdaten. Dieser Zugang dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung der vereinbarten Leistungen und endet mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit.
8.3 Die OD Solutions GmbH behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen diese Bestimmungen rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatzforderungen geltend zu machen.
9. Laufzeit / Rücktritt / Kündigung
9.1 Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
9.2 Ein Kündigungsrecht innerhalb der Vertragslaufzeit des Kunden besteht nicht.
9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
9.4 Der Vertrag hat eine feste Laufzeit, die innerhalb der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten wird. Die Kampagne kann unabhängig von Einstellungen jederzeit deaktiviert werden. Ein Recht zur Kündigung besteht nicht. Die Deaktivierung der Kampagne hat keine Auswirkung auf die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Bei Deaktivierung der Kampagnen entfallen die Werbekosten, der monatliche Retainer bleibt im Rahmen der Vertragslaufzeit weiterhin fällig.
9.5 Sollte in der Zeitspanne nach dem Vertragsschluss und vor dem Kick-Off / Briefing (erster Termin für die Betreuung des Kunden) ein Bewerber eingestellt werden, der nicht über OD Solutions GmbH rekrutiert worden ist, dann stellt OD Solutions GmbH 50% des im Vertrag vereinbarten Betrages in Rechnung.
9.6 Sollte ein Bewerber nach dem Kick- Off / Briefing aber vor Schaltung der Stellenanzeige eingestellt werden, so stellt OD Solutions GmbH die gesamten Setupkosten des im Vertrag vereinbarten Betrages in Rechnung.
9.7 Sollte der Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit vorzeitig aus dem Vertragsverhältnis ausscheiden wollen, so ist dies gegen eine Ausgleichszahlung in Höhe von 75% des vertraglich vereinbarten Gesamtvolumens möglich. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
10. Preise und Zahlungsbedingungen
10.1 Die Vergütung von OD Solutions GmbH findet nach Abschluss des Vertrages mit Erstellung der Rechnung statt, und zwar sofort, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Vereinbarung von OD Solutions GmbH aus.
10.2 Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Alle Preise sind in EUR und exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zu verstehen.
10.3 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat.
10.4 OD Solutions GmbH ist berechtigt, fällige Forderungen von dem Drittanbieter Verband der Vereine Creditreform e. V. einziehen zu lassen.
10.5 Der initiale Betrag für das Setup des Projekts (sofern vorhanden) wird 2 Wochen nach Auftragserteilung (Zugang Auftragsbestätigung) abgerechnet, womit dann alle konzeptionellen und inhaltlichen Arbeiten aufgenommen werden (bspw. Vor- und Nachbereitung der Kick-Offs, Einplanung der Termine mit entsprechenden Kapazitäten, technisches Setup, Erstellung von Briefings, etc.).
10.6 Die Abrechnung der 4-wöchentlichen Betreuung startet 3 Wochen nach Abstimmung der Projektinhalte / - bestandteile (der Termin des Kick-Off’s, ggf. Termin einer Strategieberatung bei Bestandskunden). In der Betreuung ist die gesamte Betreuung des Auftraggebers enthalten (bspw. auch Lösung technischer Probleme mit Meta, etc.). Nähere Informationen entnehmen Sie der jeweiligen Auftragspräsentation. Sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch OD Solutions GmbH beginnen erst nach Zahlung der Rechnung und nachdem alle erforderlichen Mitwirkungspflichten in vollem Umfang vom Kunden vorliegen.
10.7 Der monatliche Retainer ist unabhängig von der Onlineschaltung der Dienstleistungen fällig und bleibt auch bei ausstehenden Leistungen bestehen. Dies gilt ebenso im Falle von Software- oder Tool-Problemen, da die vereinbarte Betreuung und Unterstützung weiterhin gewährleistet wird, auch wenn die ausstehenden Leistungen aufgrund der Verzögerungen des Kunden nicht erbracht werden konnten
10.7.1 Ausstehende Leistungen im Zusammenhang mit langen Rückmeldefristen seitens des Kunden beziehen sich auf Leistungen oder Arbeitsschritte, die aufgrund von Verzögerungen oder ausbleibenden Rückmeldungen des Kunden nicht fristgerecht abgeschlossen werden können. Dazu zählen insbesondere:
Verzögerte Feedback-Runden: Wenn der Kunde erforderliches Feedback zu Entwürfen, Konzepten oder Vorschlägen nicht innerhalb der vereinbarten Zeitrahmen bereitstellt, wodurch die Fertigstellung der Dienstleistungen verzögert wird.
Fehlende Materialbereitstellung: Wenn der Kunde benötigte Materialien wie Logos, Texte, Bilder oder Zugangsdaten nicht fristgerecht zur Verfügung stellt, was die Umsetzung von geplanten Leistungen verzögert.
Verzögerte Entscheidungen: Wenn der Kunde notwendige Entscheidungen (z. B. zu Designoptionen, Inhalten oder strategischen Ausrichtungen) nicht zeitgerecht trifft und dies die Fortsetzung des Projekts behindert.
10.8 Mögliche entstehende Kosten durch externe Software von Drittanbietern werden entweder über die monatliche Gebühr an OD Solutions abgerechnet oder, je nach Vereinbarung, direkt mit Ihnen verrechnet. Wir stellen sicher, dass alle anfallenden Kosten transparent und gemäß der Absprache mit Ihnen abgewickelt werden, sodass keine unerwarteten Belastungen entstehen.
11. Verzug des Kunden
11.1 Befindet sich der Kunde im Verzug mit seiner fälligen Zahlung, so behält OD Solutions GmbH sich vor, seine Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages einzustellen.
11.2 OD Solutions GmbH hat das Recht den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn sich der Kunde mit der seiner fälligen Zahlung zwei Monate im Verzug befindet. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. OD Solutions GmbH muss sich jedoch das anrechnen lassen, wassie infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart, durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.
11.3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln des Verzugs.
12. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
12.1 Gegen Ansprüche von OD Solutions GmbH kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.
12.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten.
13. Haftung
13.1 OD Solutions GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
13.2 Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur für Schäden aus:
a) der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
14. Datenschutz und Datensicherheit
14.1 Sollten personenbezogene Daten erhoben werden, weist OD Solutions GmbH die Vertragspartei ausdrücklich darauf hin und holt Ihr vorheriges Einverständnis dazu. OD Solutions GmbH verpflichtet sich dazu keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Vertragspartei hat zuvor eingewilligt. Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
14.2 OD Solutions GmbH weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden.
In diesem Zusammenhang stellt der Kunde OD Solutions GmbH wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes in vollem Umfang frei. Dies gilt nicht, wenn OD Solutions GmbH die Verstöße alleine zu vertreten hat.
15. Rechte Dritter
15.1 Stellt der Kunde OD Solutions GmbH Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das OD Solutions GmbH bei der Werbeanzeige verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
15.2 Der Kunde stellt OD Solutions GmbH in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.
16. Referenzwerbung
16.1 Der Kunde erklärt sich damit ist damit einverstanden, dass OD Solutions GmbH zum Zweck der Information über die Leistungserbringung bzw. der Zusammenarbeit, den Namen und das Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf der Internetseite von OD Solutions GmbH und den Social-Media-Auftritten von OD Solutions GmbH verwenden darf und damit werben kann.
16.2 Bei Widerruf an folgende E-Mail Adresse wenden: info@solutions-od.de
17. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
17.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.
17.2 Es gilt deutsches Recht.
AGB Stand: 01.04.2025